Jetzt einen Termin zur Probefahrt vereinbaren

Nutzungsvertrag

1. Der Mieter überzeugt sich vor Fahrtantritt von der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs. Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter vor Fahrtantritt anzugeben und im Vertrag aufzuführen.

2. Das Fahrzeug ist in sauberem und ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Dies gilt insbesondere auch für die Vollständigkeit von Zubehör und Schlüsseln. Wird das Fahrzeug über das normale Maß hinaus verschmutzt zurückgegeben, kann der Vermieter Reinigungskosten berechnen. Bei Verlust von Schlüsseln ist der Vermieter aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Schlösser auf Kosten des Mieters auszutauschen.

3. Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle technischen Vorschriften zu beachten.

4. Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden:

· abseits befestigter Straßen, auf Gehwegen, Baustellen, Schuttkippen etc.,

· um an Motorsportveranstaltungen teilzunehmen,

· unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen,

· zu strafbaren Handlungen,

· um andere Fahrzeuge zu schleppen oder zu schieben,

· um Tiere zu befördern,

· unter Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz oder das Güterkraftverkehrsgesetz.

5. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 750,- EURO !